ⅰ. Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen:
Aufgrund der zwingenden Gesetze des Europäischen Wirtschaftsraums oder des Landes, in dem der Benutzer lebt, bestehen oder sind bestimmte Rechtsakte eingetreten und bestimmte rechtliche Verpflichtungen müssen erfüllt werden. Behandlung personenbezogener Daten von Einwohnern des EWR --- Wie unten beschrieben, ist unsere Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten legitimiert, wenn Sie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) leben. Wann immer wir Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten benötigen, ist diese Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (EU) („DSGVO“) gerechtfertigt.
ⅱ. Zum Zwecke einer angemessenen Umsetzung oder Anwendung dieses Artikels:
Wir geben personenbezogene Daten gegebenenfalls an alle mit uns verbundenen Unternehmen weiter. Im Falle einer Fusion, Umstrukturierung, Übernahme, eines Joint Ventures, einer Abtretung, Ausgliederung, Übertragung oder Veräußerung unseres gesamten oder eines Teils unseres Unternehmens, auch im Zusammenhang mit einem Insolvenz- oder ähnlichen Verfahren, können wir sämtliche personenbezogenen Daten an den jeweiligen Dritten weitergeben. Wir können personenbezogene Daten auch dann offenlegen, wenn wir nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen, dass dies zum Schutz unserer Rechte und der Geltendmachung verfügbarer Rechtsmittel, zur Durchsetzung unserer Geschäftsbedingungen, zur Untersuchung von Betrugsfällen oder zum Schutz unserer Geschäftstätigkeit oder unserer Nutzer erforderlich ist.
ⅲ. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheit oder Schutz anderer Rechte:
Es kann aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, rechtlicher Verfahren, Rechtsstreitigkeiten und/oder Anfragen von Behörden innerhalb oder außerhalb Ihres Wohnsitzlandes erforderlich sein, dass wir personenbezogene Daten offenlegen. Wir können personenbezogene Daten auch dann offenlegen, wenn wir feststellen, dass die Offenlegung aus Gründen der nationalen Sicherheit, der Strafverfolgung oder anderer Angelegenheiten von öffentlichem Interesse notwendig oder angemessen ist.